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Bewachungsverordnung – BewachV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)




(Familienname und Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
ist in der Zeit vom bis
von der Industrie- und Handelskammer


über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.


2Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.






1(Stempel/Siegel)



(Ort und Datum)(Unterschrift)


Fußzeile:
2Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

Ersetzt V 7104-7 v. 7.12.1995 I 1602 (BewachV 1996)
Geändert durch Art. 2 V v. 24.6.2019 I 882
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26